Homepage

Die eigene Homepage ist mittlerweile für Unternehmer wie Verbraucher nahezu selbstverständlich.
Doch nicht nur Unternehmer treffen bei dem Betreiben einer Homepage Pflichten (für Unternehmer s. hierzu auch ausführlich E-Commerce & Social Media für Unternehmer), auch Verbraucher unterliegen mitunter dem TMG (Telemediengesetz) und dem Datenschutzrecht. So gilt spätestens seit der Einführung der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) im Jahr 2016, dass jede Seite, auch eine privat betriebene Seite eine (korrekte) Datenschutzerklärung haben muss.
Als Inhaber einer Homepage greifen zudem auch für Privatpersonen die Grundsätze der Providerhaftung nach dem TMG. Auch für Verbraucher gilt daher sich über die Rechte und Pflichten beim Betreiben einer Homepage bewusst zu sein. Ich berate Sie gerne dahingehend, wie Sie Ihren Internetauftritt/Homepage, auch im Hinblick auf den Datenschutz rechtssicher gestalten.

Kostenloser Praxistipp: Auch als Verbraucher sollten Sie ein Impressum haben, damit man Sie kontaktieren kann, wenn auf Ihrer Seite Rechtsverletzungen begangen werden und Sie diese schnellstmöglich beseitigen können. Tun Sie dies nicht bzw. können Sie nicht erreicht werden, kann eine Abmahnung über einen Anwalt gerechtfertigt sein.