Gewerblicher Rechtschutz & IP Recht (Urheber- & Markenrecht)

Übersicht

Gewerblicher Rechtschutz

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst im deutschen Recht die gewerblichen Schutzrechte der einzelnen Gewerbetreibenden an immateriellen Gütern (z.B. ihre Firma, ihre Marke oder ihr Urheberrecht) im analogen und digitalen Rechtsverkehr (zu letzterem siehe auch ).

Der gewerbliche Rechtschutz steht daher auch in engem Zusammenhang mit dem IP-Recht. Teil des gewerblichen Rechtschutzes ist es neben der Festlegung der Rechte aus dem Urheber- oder Markenrecht durch Verträge oder Anmeldungen(s. dazu ausführlich: IP-Recht) diese auch repressiv zu ahnden, was üblicherweise über Abmahnungen geschieht. Am bekanntesten und verbreitetsten dürften hier Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen sein.

Abmahnungen sind dann auch das Stichwort für den anderen großen „Zweig“ des gewerblichen Rechtsschutzes, dem Wettbewerbsrecht. Im Wettbewerbsrecht geht es um Verletzungen gegen die Regelungen eines seriösen Wettbewerbs, wobei hier mitunter auch IP-Rechte betroffen sein können (näheres s. Wettbewerbsrecht)

IP-Recht

Das IP-Recht oder Immaterialgüterrecht behandelt die Rechte am geistigen Eigentum (intellectual property) sowie Inhaber- bzw. Kennzeichnungsrechte (Urheberrecht,- Markenrecht und Patentrecht).
Ich helfe Ihnen gerne 1. Ihre Rechte zu sichern (z.B. Markenanmeldung), 2. diese ideal zu vermarkten (Vertragsgestaltung) und 3. diese zu schützen (aktive wie passive, präventiv wie repressive Maßnahmen) oder Rechte Dritter für Ihre Zwecke zu erwerben (Lizenzkauf).

1. Rechte sichern
Marken-, Gebrauchsmusterrechte u.a. Schutzrechte bestehen im Gegensatz zum Urheberrecht nicht qua Gesetz, sondern in aller Regel nur dann, wenn Sie Ihr Unternehmen/Produkt als Marke/Gebrauchsmuster registrieren lassen. Bereits die Frage in welchem Raum (Deutschland/Europa/Weltweit) der Schutz der Anmeldung gelten soll, ist die erste Frage, die zu klären ist. Die Frage, ob es schon andere geschützte Marken mit gleichem Namen oder ähnliche Namen mit Verwechslungsgefahr bestehen folgt direkt darauf. Usw. usw..
Ich helfe Ihnen gerne die Unwägbarkeiten bei einer Markenanmeldung u.ä. zu umgehen und Ihnen schnell den erwünschen Schutz Ihrer Rechte zu sichern.

2. Rechte vermarkten
Ihre Marke o.ä. richtig auf dem Markt zu positionieren oder über „Joint Ventures“ Synergieeffekte zu produzieren sind wichtige Punkte um das eigene Unternehmen voran zu bringen. Verträge mit Dritten sind entsprechend an der Tagesordnung. Wie aber sollten diese Verträge aussehen? Wer darf meine Marke nutzen? In welchem Umfang? Was darf der Kooperationspartner, was darf er nicht? Wie ist die Haftungsverteilung? All dies sind nur beispielhafte Probleme die im Rahmen von Verträgen auftauchen können. Als Rechtsanwalt bin ich darin geübt diese Probleme vorauszusehen, wo die Möglichkeiten und Schwierigkeiten liegen und den Vertrag entsprechend zu gestalten. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und holen Sie über eigens für Sie entwickelte Verträge das Beste aus Ihren Rechten.

3. Rechte schützen
Ihre Firma als Marke einzutragen (s.o.) kann bereits ein sehr guter Schutz gegenüber Nachahmern sein. Auch über die Gestaltung von Verträgen (s.o.) können Sie Ihre Rechte präventiv schützen. Repressiv können Ihre Rechte durch Abmahnungen geschützt werden.
Im Bereich des Urheberrechts gibt es sehr umfangreiche Schutzmöglichkeiten in präventiver wie repressiver Form auf. Vom digitalen Wasserzeichen bis hin zur urheberrechtlichen Abmahnung gebe ich Ihnen technische wie rechtliche Formen des Schutzes an die Hand – ganz nach Wunsch und Geldbeutel. Zudem ist es auch hier über Verhandlungen und in ihrem Sinne ideal gestalteter Verträge möglich, die ideale Verwertung Ihrer Recht zu wahren und zu verwirklichen.

Wettbewerbsrecht

Über das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG) wird der faire Wettbewerb zwischen Unternehmern geschützt. Das UWG schützt zum einen die Unternehmer untereinander gegenüber unsauberen Geschäftspraktiken von Mitbewerbern. Zum anderen wird dadurch letztlich auch der Verbraucher geschützt, der zumindest in der Theorie auf seriöse Anbieter vertrauen darf.
Typische Fälle des Wettbewerbsrechts sind falsche oder fehlende Informationspflichten z.B. ein falsches oder fehlendes Impressum/Widerrufsbelehrung (s. hierzu auch ausführlich unterE-Commerce & Social Media , oder aber unlautere Werbungen, die z.B. irreführend sind oder den Ruf eines Mitbewerbers ausnutzen oder schlechtmachen (hier findet sich dann auch wieder die Schnittstelle zum IP-Recht (s.o.).

Ich helfe Ihnen gerne sich so aufzustellen, dass Sie alle angesprochenen Problemfelder rechtssicher gestalten können und sich auch gegen Mitbewerber wehren können, die die rechtlichen Marktregelungen nicht einhalten.
Gerne helfe ich Ihnen auch sich gegen Abmahnungen zu verteidigen – egal ob Sie sich gegen eine solche als Unternehmer oder Verbraucher verteidigen wollen.