E-Commerce & Social Media Recht
Dieser Abschnitt behandelt das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, auch E-Commerce, Elektronischer Handel, Onlinehandel oder Internethandel genannt. Darunter fallen insbesondere Onlineverträge zwischen Unternehmern, sog. B2B (Business-to-Business), und Unternehmern mit Verbrauchern, sog. B2C (Business-to-Consumer) z.B. über ebay, amazon, Online-Shop auf der Homepage u.a., aber auch die marketingrelevanten Sozial Media Plattformen.
E-Commerce & Social Media für Unternehmer
Die eigene Website, sowie die sozialen Medien wie facebook & Co sind heute die bedeutendsten Kommunikationsformen um Kunden über das eigene Unternehmen/die eigenen Leistungen zu informieren und auch einen guten ersten Eindruck zu hinterlassen. Über die Anbindung eines Onlineshops auf der Homepage kann diese sogar die Haupteinnahmequelle darstellen.
Für die Website als auch den Sozialmediaauftritt eines Unternehmers gilt indes, dass zwingende Vorschriften nach dem Datenschutzgesetz, dem Telemediengesetz und Verbraucherrichtlinien zu beachten sind.
So sind hier zwingend die folgenden Mindestvoraussetzungen zu erfüllen:
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- korrektes und vollständiges Impressum
- Vollständige und korrekte Datenschutzerklärung
Insofern konkrete Dienstleistungen beworben werden und/oder ein Onlineshop angebunden ist, erweitern sich diese Mindestvoraussetzungen im sog. „Fernabsatzrecht“.
Zu nennen sind hier insbesondere:
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- „Button Lösung“
- vollständige Preisangaben
- Versandkostenangabe
- Verweis auf das Widerrufsrecht u.a. Verbraucherrechte
- Kontaktangaben f. Reklamation etc.
Darüber hinaus sind sonstige wettbewerbsrechtliche Vorschriften (z.B. Vermeidung von irreführender Werbung u.a.), Marken- und Urheberrechte zu beachten.
Für Unternehmer ergibt daher eine rechtliche Überprüfung des eigenen Betriebs, z.B. bei der Gestaltung des Onlineshops, der AGB und der Widerrufsbelehrung Sinn, um z.B. eine Abmahnung oder verlängerte Haftung bzw. Rücknamepflichten für Waren zu vermeiden.
Zusammenfassend bietet das Internet einen großen und somit sehr interessanten Absatzmarkt. Werden die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt drohen jedoch Abmahnungen und verlängerte Haftung bzw. Rücknahmepflichten für Waren, deren Kosten besonders bei jungen Unternehmen zu Liquiditätsproblemen oder gar zur Geschäftsaufgabe führen können. Um sich diesen Markt erschließen zu können und dennoch nicht in die Gefahr einer kostenintensiven Abmahnung zu geraten, sollten die hierfür geltenden Regeln daher dringend beachtet werden.
Hierfür biete ich Ihnen gerne meine kompetente Beratung an, auf die auch bereits die IHK Gießen-Friedberg und der Landesinnungsverband für Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk im Rahmen meiner Dozententätigkeit ihrer Seminare „E-commerce-Manager“, „Sozial-Media Manager“ und „technischer Vertriebsmanager“ vertraut haben (s.hierzu Person).
E-Commerce & Social Media für Verbraucher
Für Unternehmer gilt im elektronischen Geschäftsverkehr das Fernabsatzrecht und hier insbesondere die Regelungen zum Verbraucherschutz z.B. hinsichtlich des Widerrufsrechts. Die Regelungen stehen entsprechend auch in einem erheblichen Bezug zum Wettbewerbsrecht/gewerblichen Rechtsschutz (mehr Details s.dort). Die Regelungen zum Verbraucherschutz sind zwingend einzuhalten. Werden Sie dies nicht, kann der Verbraucher hieraus eigene Rechte ableiten.
Gerne informiere ich Sie über Ihre Rechte als Verbraucher und helfe Ihnen z.B. sich von Online oder per Telefon geschlossenen Verträgen zu lösen, wenn hierbei die Kostenpflichtigkeit verschleiert wurde, oder nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde. Bezüglich des Widerrufsrechts bieten wir eine Beratung insbesondere auch für nicht online geschlossene Verbraucherkredite, Leasingverträge und Immobilienverträge/Maklerverträge an. Eine Überprüfung der Widerrufsbelehrung kann sich hier sehr lohnen, da ältere Kredite deutlich höhere Zinsen haben und bei einer Ablösung Ersparnisse von bis zu 60% der Zinsen möglich sind oder bei Maklerverträgen bei falschen Belehrungen die Provision gespart werden kann.