E-commerce & Social Media für Verbraucher
Für Unternehmer gilt im elektronischen Geschäftsverkehr das Fernabsatzrecht und hier insbesondere die Regelungen zum Verbraucherschutz z.B. hinsichtlich des Widerrufsrechts. Die Regelungen stehen entsprechend auch in einem erheblichen Bezug zum Wettbewerbsrecht/gewerblichen Rechtsschutz (mehr Details s.dort). Die Regelungen zum Verbraucherschutz sind zwingend einzuhalten. Werden Sie dies nicht, kann der Verbraucher hieraus eigene Rechte ableiten.
Gerne informiere ich Sie über Ihre Rechte als Verbraucher und helfe Ihnen z.B. sich von Online oder per Telefon geschlossenen Verträgen zu lösen, wenn hierbei die Kostenpflichtigkeit verschleiert wurde, oder nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde. Bezüglich des Widerrufsrechts bieten wir eine Beratung insbesondere auch für nicht online geschlossene Verbraucherkredite, Leasingverträge und Immobilienverträge/Maklerverträge an. Eine Überprüfung der Widerrufsbelehrung kann sich hier sehr lohnen, da ältere Kredite deutlich höhere Zinsen haben und bei einer Ablösung Ersparnisse von bis zu 60% der Zinsen möglich sind oder bei Maklerverträgen bei falschen Belehrungen die Provision gespart werden kann.